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AGB Dachbox-Verleih

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Atera- und Thule-Dachboxen und Atera-Dachträgern durch HCC | HEY'S CAR CARE. Diese AGB ergänzen die allgemeinen AGB für Detailing-Leistungen und gelten ausschließlich für Mietverträge über Dachboxen und Zubehör.

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen HCC | HEY'S CAR CARE, Inhaber Markus Hey, Ziegelfeld 5, 53894 Mechernich (im Folgenden Vermieter) und dem Kunden (im Folgenden Mieter) geschlossenen Verträge über die Vermietung von Dachboxen (Modelle Atera Casar L und XL sowie Dachboxen der Marke Thule) sowie passenden Atera-Dachträgern.

1.2 Abweichende AGB des Mieters werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.

1.3 Alle abweichenden Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (E-Mail genügt).

§ 2 Zustandekommen des Mietvertrags

2.1 Der Mietvertrag kommt durch die Buchungsanfrage des Mieters über das Online-Formular und die schriftliche Auftragsbestätigung des Vermieters (per E-Mail) zustande.

2.2 Bei Übergabe der Mietsache wird ein Übergabeprotokoll erstellt, in dem der Zustand der Box und ggf. der Dachträger sowie das Fahrzeug des Mieters dokumentiert werden. Das Protokoll wird beidseitig unterzeichnet.

2.3 Der Mieter ist verpflichtet, vor Buchung das Fahrzeugmodell sowie den Dachreling-Typ (offene oder geschlossene Reling) korrekt anzugeben. Bei Unklarheiten prüft der Vermieter die Passung vor Zusage.

§ 3 Mietdauer

3.1 Es gilt keine Mindestmietdauer. Die Miete ist ab einem Tag möglich.

3.2 Längere Mietzeiträume werden tageweise nach dem gültigen Tagespreis abgerechnet (Tagespreis × Anzahl der Miettage). Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Preise.

3.3 Eine Verlängerung der Mietdauer ist mit dem Vermieter abzustimmen und nur möglich, wenn die Box nicht bereits an einen anderen Mieter vergeben ist. Verlängerungen werden zu den regulären Tagespreisen abgerechnet.

3.4 Die Mietzeit beginnt mit der vereinbarten Übergabe und endet mit der Rückgabe am vereinbarten Rückgabetag während der Öffnungszeiten (Mo–Fr: 9:00–17:00 Uhr).

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Die Preise richten sich nach der gewählten Boxgröße und der Mietdauer. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Preise auf der Website.

4.2 Die Vermietung erfolgt ohne Kaution.

4.3 Die gesamte Miete ist bei Übergabe der Mietsache fällig. Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Kartenzahlung (EC/Maestro, V Pay, Mastercard, Visa). Barzahlung ist nicht möglich.

4.4 Alle Preise verstehen sich inklusive Montage und Demontage der Dachbox sowie inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer (19 %).

4.5 Bei Bedarf werden passende Dachträger zusätzlich mitvermietet (aktuell 3 EUR pro Miettag, unabhängig von der Relingart). Dachträger können auch ohne Dachbox gemietet werden. Montage und Demontage des Dachträgers sind im Preis enthalten.

§ 5 Stornierung und Umbuchung

5.1 Buchungen können bis zur Übergabe kostenfrei storniert oder umgebucht werden. Es fallen keine Stornogebühren an. Eine Anzahlung wird nicht erhoben; die Miete ist erst bei Übergabe fällig.

5.2 Die Stornierung sollte so früh wie möglich erfolgen, damit die Mietsache anderweitig vergeben werden kann. Eine kurze Nachricht per E-Mail, Telefon oder WhatsApp genügt.

5.3 Erscheint der Mieter ohne Absage nicht zum vereinbarten Übergabetermin, gilt die Buchung mit Ablauf des Übergabetages als storniert. Kosten entstehen dem Mieter dadurch nicht.

5.4 Der Vermieter kann eine Buchung stornieren, wenn die Mietsache durch Beschädigung, verspätete Rückgabe eines Vormieters oder höhere Gewalt nicht verfügbar ist. Bereits gezahlte Beträge werden vollständig erstattet; weitergehende Ansprüche bestehen nicht (siehe § 10.4).

§ 6 Übergabe, Montage und Rückgabe

6.1 Montage: Die fachgerechte Montage der Dachbox (und ggf. des Dachträgers) erfolgt durch geschulte Mitarbeiter des Vermieters und ist im Mietpreis enthalten. Die Montage erfolgt nach Vorgaben des Herstellers Atera.

6.2 Vor Übergabe wird gemeinsam mit dem Mieter ein Übergabeprotokoll erstellt (Zustand der Box, Zustand des Fahrzeugdachs).

6.3 Rückgabe: Die Dachbox ist zum vereinbarten Rückgabetermin am Betriebssitz in Mechernich zurückzugeben. Die Demontage erfolgt durch den Vermieter und ist im Mietpreis enthalten.

6.4 Bei Rückgabe wird die Box gemeinsam mit dem Mieter auf Schäden geprüft (Rückgabeprotokoll).

6.5 Verspätete Rückgabe: Wird die Box nicht zum vereinbarten Termin zurückgegeben, wird für jeden angefangenen Tag der gültige Tagespreis berechnet. Bei Verspätungen ab 24 Stunden ohne Rücksprache behält sich der Vermieter rechtliche Schritte vor.

6.6 Die Box ist vom Mieter geleert zurückzugeben. Eine Reinigung der Box durch den Vermieter ist nicht erforderlich, sofern keine außergewöhnliche Verschmutzung vorliegt.

§ 7 Pflichten und Beladegrenzen des Mieters

7.1 Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache pfleglich und vorschriftsmäßig zu behandeln. Insbesondere gilt:

  • Maximale Zuladung der Box: 75 kg (gemäß Herstellerangabe Atera Casar). Die Gesamt-Dachlast ergibt sich aus Dachträger-Eigengewicht + Box-Eigengewicht + Zuladung und darf die zulässige Dachlast des Fahrzeugs nicht überschreiten.
  • Die Ladung ist sicher zu verstauen (Rutschen, Verrutschen vermeiden) – möglichst gleichmäßig verteilen, schwere Gegenstände nach unten und mittig.
  • Empfohlene Höchstgeschwindigkeit gemäß Atera: maximal 130 km/h. Bei höheren Geschwindigkeiten oder offensichtlich unsachgemäßer Beladung haftet der Mieter für Folgeschäden.
  • Vor jeder Fahrt: Verschluss der Box prüfen. Die Box muss auf beiden Seiten zentral verriegelt sein.
  • Kein Befahren von Waschstraßen, Auto-Waschanlagen oder ähnlichen Anlagen mit montierter Dachbox. Eingangshöhe von Parkhäusern, Garagen und Tunneln vor Einfahrt beachten.

7.2 Bei technischen Problemen, Beschädigungen oder Unfällen ist der Vermieter unverzüglich zu informieren (telefonisch oder per E-Mail).

7.3 Die Weitergabe der Mietsache an Dritte ist nicht gestattet, es sei denn, dies wurde mit dem Vermieter ausdrücklich vereinbart.

§ 8 Versicherung

8.1 Die Dachbox samt Inhalt ist während der Mietdauer nicht über den Vermieter versichert. Für Diebstahl, Beschädigung durch Dritte, Vandalismus oder Unfallschäden ist die Vollkasko- oder Hausratversicherung des Mieters zuständig.

8.2 Der Mieter ist verpflichtet, vor Anmietung bei seiner eigenen Kfz-Versicherung zu prüfen, ob montierte Anbauteile (Dachbox, Dachträger) im Versicherungsschutz enthalten sind. Üblicherweise sind Dachboxen über die Vollkasko mitversichert; bei reiner Haftpflichtversicherung gilt das nicht.

8.3 Der Inhalt der Dachbox (Gepäck, Sportgeräte) ist nicht über die Kfz-Versicherung des Mieters mitversichert; hierfür ist die Hausrat- bzw. eine separate Reisegepäck-Versicherung des Mieters maßgeblich.

8.4 Eine Betriebshaftpflichtversicherung des Vermieters besteht für den Zeitraum der Montage und Demontage sowie für die Zeit, in der die Box auf dem Betriebsgelände des Vermieters gelagert ist.

§ 9 Haftung des Mieters für Schäden

9.1 Der Mieter haftet für alle Schäden an der Mietsache (Box, Dachträger, Schlösser, Verschlüsse), die während der Mietdauer entstehen und nicht auf normale Abnutzung zurückzuführen sind.

9.2 Insbesondere haftet der Mieter für:

  • Schäden durch unsachgemäße Beladung (z. B. Überladung, scharfkantige Gegenstände, ausgelaufene Flüssigkeiten)
  • Schäden durch unsachgemäße Behandlung (z. B. Befahren von Waschanlagen, Unterführungen mit unzureichender Höhe)
  • Schäden durch Diebstahl oder Verlust der Box bzw. einzelner Bauteile
  • Verlust oder Beschädigung von Schlüsseln – pauschal 15,- EUR je Dachbox-Schlüssel und 5,- EUR je Träger-/Adapterschlüssel; ist der komplette Schlüsselsatz betroffen und dadurch ein Austausch der Schlösser erforderlich, höchstens 80,- EUR. Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist

9.3 Bei Schäden wird die Schadenshöhe anhand der aktuellen Wiederbeschaffungs- oder Reparaturkosten ermittelt. Der Mieter erhält eine detaillierte Schadensaufstellung.

9.4 Bei Totalschaden oder Verlust der Box haftet der Mieter zum Wiederbeschaffungswert der jeweiligen Box (Atera Casar L ca. 520 EUR, Atera Casar XL ca. 720 EUR, Atera-Dachträger ca. 250 EUR; Preise Stand 2026, Anpassungen vorbehalten). Bei Thule-Dachboxen richtet sich der Wiederbeschaffungswert nach dem jeweiligen Modell und wird nach § 9.3 (aktuelle Wiederbeschaffungskosten) ermittelt.

§ 9a Haftungsbefreiung („HCC Sorglos-Paket")

9a.1 Der Mieter kann bei Anmietung optional eine Haftungsbefreiung („HCC Sorglos-Paket") abschließen. Die Gebühr beträgt 10 % des Mietpreises und wird nicht erstattet.

9a.2 Mit Abschluss der Haftungsbefreiung verzichtet der Vermieter auf Ersatzansprüche nach § 9 für Beschädigungen und Defekte der Mietgegenstände, die bei vertragsgemäßem Gebrauch entstehen.

9a.3 Von der Haftungsbefreiung ausgenommen sind:

  • Schäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit (z. B. Einfahrt in Parkhäuser oder Waschanlagen mit montierter Box, Überladung über die zulässige Dachlast, eigenmächtige Demontage oder Ummontage)
  • Diebstahl und Verlust der Mietgegenstände

9a.4 Ohne Haftungsbefreiung gilt § 9 unverändert.

§ 10 Haftungsbeschränkung des Vermieters

10.1 Der Vermieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

10.2 Für sonstige Schäden haftet der Vermieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

10.3 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Vermieter nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

10.4 Der Vermieter haftet nicht für mittelbare Schäden, insbesondere nicht für entgangene Urlaubszeit, Mehrkosten durch verspätete Anreise oder ähnliche Folgeschäden, wenn z. B. eine Box wegen Beschädigung oder Lieferschwierigkeiten nicht zur Verfügung steht. In solchen Fällen erstattet der Vermieter die bereits geleistete Miete.

10.5 Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

§ 11 Fahrzeug-Voraussetzungen

11.1 Der Vermieter vermietet Dachboxen an Fahrzeuge mit offener oder geschlossener Dachreling. Für einzelne Fahrzeugmodelle stehen zusätzlich fahrzeugspezifische Trägersysteme zur Verfügung; ob das Fahrzeug des Mieters dazugehört, prüft der Vermieter vor der Zusage. Magnet- und Saugnapf-Träger werden nicht bedient.

11.2 Bei Fahrzeugen ohne vorhandene Dachträger vermietet der Vermieter passende Dachträger gegen Tagesmiete (siehe § 4.5).

11.3 Der Mieter ist verpflichtet, vor Buchung die Reling-Bauart seines Fahrzeugs korrekt anzugeben. Im Zweifel hilft der Vermieter telefonisch bei der Klärung. Sollte die Boxmontage am Fahrzeug nicht möglich sein, hat der Mieter Anspruch auf vollständige Rückerstattung der gezahlten Miete – jedoch keinen Anspruch auf Ersatz weiterer Aufwendungen.

11.4 Einzelmiete der Dachbox (ohne Trägersystem): Auf Wunsch vermietet der Vermieter eine Dachbox auch einzeln, ohne Dachträgersystem. Voraussetzung ist, dass bei der Abholung bereits ein zum Fahrzeug passendes, herstellerkonformes und fachgerecht montiertes Dachträgersystem (Grundträger) am Kundenfahrzeug vorhanden ist. Nur dann kann der Vermieter die Dachbox bei der Übergabe aufsetzen und nach Mietende wieder abnehmen.

11.5 Für Eignung, Kompatibilität, Tragfähigkeit und die ordnungsgemäße Befestigung des kundeneigenen Trägersystems ist ausschließlich der Mieter verantwortlich. Bei der Einzelmiete montiert der Vermieter ausschließlich die Dachbox auf das vom Mieter bereitgestellte Trägersystem. Eine Prüfung des Trägersystems sowie eine Haftung für das Trägersystem selbst, dessen Befestigung am Fahrzeug oder dessen Tragfähigkeit übernimmt der Vermieter nicht.

11.6 Ist bei der Abholung kein oder kein geeignetes bzw. nicht fachgerecht montiertes Trägersystem am Fahrzeug vorhanden, kann die Dachbox aus Sicherheitsgründen nicht übergeben werden. In diesem Fall bleibt der Mietpreis in voller Höhe fällig; ein Anspruch auf Ersatz weiterer Aufwendungen besteht nicht. Die Regelung zur Rückerstattung nach § 11.3 gilt ausschließlich für vom Vermieter gestellte Trägersysteme (§ 11.2) und findet auf die Einzelmiete keine Anwendung.

§ 12 Datenschutz

Die für den Mietvertrag erforderlichen personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, Telefon, E-Mail, Fahrzeugdaten) werden ausschließlich zum Zweck der Vertragsdurchführung verarbeitet. Details siehe Datenschutzerklärung.

§ 13 Alternative Streitbeilegung (§ 36 VSBG)

Der Vermieter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

§ 14 Gerichtsstand und anwendbares Recht

14.1 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

14.2 Für Unternehmer: Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Hauptsitz des Vermieters, Euskirchen.

14.3 Für Verbraucher: Es gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

§ 15 Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt und den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.

Stand: Juli 2026

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