Vereinbaren Sie einen Termin! Kontaktieren Sie uns unter: 0 160 / 99 51 37 58
Allen zwischen HCC | HEY'S CAR CARE (im folgenden Anbieter genannt) und dem Kunden (im folgenden Auftraggeber genannt) abgeschlossenen Verträgen liegen folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) zugrunde:
1.1 Für alle zwischen dem Anbieter und dem Kunden abgeschlossenen Verträge und für vorvertragliche Schuldverhältnisse gelten ausschließlich unsere AGB. Zu unserem Geschäftsbereich gehören alle unter www.heys-carcare.de angebotenen Dienstleistungen, insbesondere die Fahrzeugaufbereitung und Fahrzeugpflege sowie die Smart- und Spotrepair. Andere Vertragsbedingungen / AGB werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.2 Auch wenn beim Abschluss gleichartiger Verträge hierauf nicht nochmals hingewiesen wird, gelten ausschließlich die AGB des Anbieters in ihrer bei Abgabe der Erklärung des Auftraggeber unter www.heys-carcare.de/AGB abrufbaren aktuellen Fassung, es sei denn die Vertragspartner vereinbaren schriftlich eine andere Vereinbarung.
1.3 Alle Vereinbarungen, die von unseren AGB abweichen, bedürfen der Schriftform.
2.1 Zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber kommt ein Vertragsabschluss mit Terminvereinbarungen für Dienstleistungen des Anbieters zustande und wird als solcher zwischen den Vertragsparteien anerkannt. Zur zusätzlichen Dokumentation des Vertragsabschlusses hat der Auftraggeber vor Durchführung der gebuchten Dienstleistungen einen schriftlichen Auftrag zu unterzeichnen. Sollten Dienstleistungen von einem Partnerbetrieb durchgeführt werden, ist der Auftraggeber mit der Datenverarbeitung der persönlichen notwendigen Daten in diesem Fall einverstanden.
2.2 Eilaufträge müssen von Auftraggebern als solche vor Auftragsannahme angegeben werden. Bei einer Auftragsannahme von Eilaufträgen behält sich der Anbieter vor, diese nach der aktuellen Auftragslage des Unternehmens auszurichten.
2.3 Dieser Service ist unverbindlich und seine Ausführung und Berechnung richtet sich nach der aktuellen Auftragslage des Anbieters.
3.1 Die von den Vertragsparteien getroffenen Terminvereinbarungen sind für die Vertragsparteien bindend.
3.2 Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, einen vereinbarten Termin bis spätestens drei Werktage vor dem Termin kostenfrei zu stornieren. Diese Regelung gilt ausschließlich für die Werktage von Montag bis Freitag. Eine Stornierung nach Ablauf dieser Frist führt zu einem pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 50% des vereinbarten Preises, mindestens jedoch 300,00 EUR.
Bitte beachten Sie, dass darüber hinaus bereits angefallene Materialkosten für den Auftrag in Rechnung gestellt werden können.
Sollte ein vereinbarter Termin nicht abgesagt und nicht wahrgenommen werden, behält sich der Anbieter das Recht vor, den vollen Betrag als Ausfallentschädigung in Höhe von 100% der vereinbarten Summe zu berechnen. Ausgenommen von diesen Regelungen sind Termine, die aufgrund höherer Gewalt, wie beispielsweise Unfällen, nicht wahrgenommen werden können.
4.1 Die durchgeführten Leistungen des Anbieters werden zusammen mit dem Auftraggeber bei Übergabe des Fahrzeuges vom Anbieter an den Auftraggeber überprüft und gemeinsam abgenommen. Reklamationen sind unverzüglich, nach erbrachter Arbeit, geltend zu machen. Im Fall von nicht offensichtlichen Mängeln sind diese unverzüglich nach Kenntnisnahme vom Auftraggeber gegenüber dem Anbieter anzuzeigen. Der Anbieter hat das ausdrückliche Recht zur Nacherfüllung, sofern die Reklamation berechtigt ist.
4.2 Reklamationen sind vom Auftraggeber vor Ort und unverzüglich im Beisein des Anbieters schriftlich festzuhalten.
4.3 Bei Reklamationen, die sich auf eine Beschädigung am Fahrzeug durch den Anbieter beziehen könnten, müssen die Beschädigungen unverzüglich nach Übergabe des Fahrzeuges gemeldet werden.
5.1 Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegenüber dem Anbieter werden ausgeschlossen, ausgenommen:
a.) Schadensersatzansprüche wegen einer Haftung des Anbieters für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen.
b.) Schadensersatzansprüche wegen einer Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters beruhen.
5.2 Bei Lackschäden, die durch den Anbieter verursacht werden und ihren Ursprung in schadhaften Lacken haben, wie z.B. durch Steinschlag, Lackabplatzungen, schlecht verarbeiteten Lacken, Kratzern usw., können nach Maßgabe von Ziff. 5.1. dieser AGB keine Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter und dessen Mitarbeiter geltend gemacht werden.
5.3 Bei stark verschmutzten Innenausstattungen, die Flecken oder Blessuren aufweisen, können leicht aggressive Chemikalien eingesetzt werden. Dies kann zu Farbverblassungen und Abweichungen führen. Der Auftraggeber wird vor der Unterzeichnung der Auftragsbestätigung hierüber informiert. Wird eine Durchführung dieser Arbeiten vom Auftraggeber dennoch gewünscht, können nach Maßgabe von Ziff. 5.1. dieser AGB keine Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter und dessen Mitarbeiter geltend gemacht werden.
5.4 Eine Haftung für alle Schäden am Fahrzeug, die bereits vor der Fahrzeugaufbereitung und Fahrzeugpflege sowie der Smart- und Spotrepair an dem betreffenden Fahrzeug vorhanden waren (z.B. Karosserieschäden, Kratzer und Beulen, schadhafte Felgen, Antennen, Außenspiegel, loses und schadhaftes Interieur oder Zubehör, welches im Vorfeld schlecht bzw. unfachmännisch angebracht wurde, etc.) oder durch die Arbeiten am Fahrzeug vergrößert wurden, werden nach Maßgabe von Ziff.
5.1. dieser AGB nicht übernommen. Der Auftraggeber wird vor der Unterzeichnung der Auftragsbestätigung hierüber informiert. Wird eine Durchführung dieser Arbeiten vom Auftraggeber dennoch gewünscht, können nach Maßgabe von Ziff. 5.1. dieser AGB keine Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter und dessen Mitarbeiter geltend gemacht werden.
5.5 Motor- und Motorraumwäsche werden nur an Fahrzeugen mit einwandfreien Elektrik-Abdichtungen durchgeführt. Mit der Auftragserstellung zur Motor- und Motorenraumwäsche bestätigt der Kunde die einwandfreie Elektrik-Abdichtung im Motorraum und seines Fahrzeugs. Bei Ausfällen übernimmt der Anbieter nach Maßgabe von Ziff. 5.1. dieser AGB keine Haftung.
5.6 Bei empfindlichen Elektrobauteilen (z B. Alarmanlagen, Auto-Hifi, usw.) ist der Auftraggeber verpflichtet, diese im Vorfeld der auszuführenden Arbeiten an seinem Fahrzeug dem Anbieter zu melden bzw. dies auf der Auftragsbestätigung schriftlich zu vermerken, da sonst gegen den Anbieter nach Maßgabe von Ziff. 5.1. dieser AGB keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.
Der Auftragnehmer haftet, soweit ihm lediglich leichte Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann, nicht für durch Dritte erfolgte Beschädigungen des während der Auftragsdauer abgestellten Fahrzeugs des Auftraggebers sowie für Diebstahl, für den Verlust von Geld, Wertpapieren (einschließlich Sparbüchern, Scheckheften, Scheck- und Kreditkarten), Kostbarkeiten und anderen Wertsachen, die nicht ausdrücklich von dem Auftragnehmer in Verwahrung genommen sind.
Vor Beginn der durchzuführenden Arbeiten am Fahrzeug müssen die Auftragsformulare vom Kunden unterzeichnet werden. Hierzu gehört, neben der Auftragsbestätigung, auch eine schriftliche Beschreibung des IST-Zustandes des Fahrzeuges, wobei die Schäden nach Möglichkeit auch mit Fotos dokumentiert werden sollten z. B. bei bereits vorhandener Schäden am Fahrzeug.
7.1 Unsere Leistungen erfolgen grundsätzlich gegen Barzahlung oder Kartenzahlung vor Ort, und nach Vereinbarung auf Rechnung.
Die Zahlungen sind spätestens bei Aushändigung des Auftragsgegenstandes ohne Skonto oder sonstige Abzüge zu leisten, wenn nichts anderes vereinbart wurde.
7.2 Zahlungsbedingungen sind vom Auftraggeber so zu akzeptieren, wie sie auf der Auftragsbestätigung vermerkt sind. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei der Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen, diese muss aber mit dem Auftraggeber jeweils im Einzelfall vereinbart werden.
7.3 Ausnahmen von den unter Ziff. 7.1 u. 7.2 getroffenen Regelungen sind nach vorheriger mündlicher Vereinbarung in Ausnahmefällen möglich, müssen jedoch zu ihrer Rechtswirksamkeit auf der Auftragsbestätigung schriftlich festgehalten werden.
Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderung aus dem Werkstattauftrag ein vertragliches Pfandrecht an den auf Grund des Werkstattauftrages in seinen Besitz gelangten Gegenständen des Auftraggebers zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt und der Auftragsgegenstand dem Auftraggeber gehört.
9.1 Die Preise des Anbieters richten sich grundsätzlich nach dem Zustand oder dem Verschmutzungsgrad des zu reinigenden bzw. aufbereitenden Fahrzeugs.
Alle angegebenen Preise, sofern Sie nicht mit dem Kunden abgesprochen sind, entsprechen Dienstleistungen für Fahrzeuge mit normalem Verschmutzungsgrad.
9.2 Preisangaben auf Informationsunterlagen, sowie der Webseite des Anbieters dienen der Orientierung und sind unverbindlich.
Der verbindliche Preis für die beauftragte Dienstleistung ist ausschließlich in dem schriftlichen Auftragsformular bzw. der Auftragsbestätigung enthalten.
9.3 Bei extremen Verschmutzungen wie z.B. Farben, Tierhaaren, Fäkalien, etc., bei denen eine spezielle Behandlung erforderlich ist, kann ein Aufpreis geltend gemacht werden, welcher zusätzlich zum Pauschalpreis zu entrichten ist. Aufpreise müssen auf dem Auftragsformular zwischen den Vertragsparteien schriftlich festgehalten werden. Sollten stärkere Verschmutzungen erst während der Reinigung bemerkt bzw. festgestellt werden, so ist der Auftraggeber unverzüglich hierüber in Kenntnis zu setzen. Eine Auftragserteilung gegen Mehrkosten kann hierbei telefonisch erteilt werden. Mehr- oder Sonderleistungen werden dem Kunden in Form unserer Stundensätze / Materialpreise für die Arbeiten in Rechnung gestellt.
9.4 Die endgültigen Preise der angebotenen bzw. gebuchten Dienstleistungen, werden vor Beginn der Arbeiten festgelegt und auf dem Auftragsformular dokumentiert.
9.5 Bei Geschäften mit Verbrauchern gelten die Preise des Tages des Vertragsschlusses. Liegt zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten, sind wir berechtigt, Preiserhöhungen weiterzugeben, vor allem solche, die sich aus der Erhöhung unserer Einkaufspreise oder Lohnkostenerhöhungen ergeben. Übersteigt die Preiserhöhung 10% des ursprünglich vereinbarten Preises, ist unser Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Bei Geschäften mit Unternehmern sind wir bei wesentlichen Kostenänderungen bis zum Tag der Lieferung berechtigt, über eine Preiserhöhung zu verhandeln, insbesondere wenn es sich um Material- und Lohnkostenerhöhungen handelt. Das Recht auf Preiserhöhung besteht nicht, wenn Lieferverzögerungen nachweislich allein in unserem Verantwortungsbereich liegen.
10.1 Der Anbieter bietet dem Auftraggeber die Fahrzeugüberführung (Abholung und Zustellung) des Fahrzeugs als Dienstleistung an. Der Preis für die Überführung richtet sich nach der Entfernung und wird vor Auftragsannahme mit dem Auftraggeber schriftlich vereinbart.
10.2 Die Abholung erfolgt ausschließlich nur von den Mitarbeitern des Anbieters. Bei Abholung ist ein Übernahmeformular auszufüllen. Dieses beinhaltet Stammdaten des Auftraggebers, die durchzuführenden Tätigkeiten sowie den Gesamtpreis. Schäden am Fahrzeug sind sofort schriftlich festzuhalten (§ 6). Gleichzeitig dient diese als Übernahmebestätigung für den Auftraggeber. Die Zustellung erfolgt ebenfalls durch einen Mitarbeiter des Anbieters.
10.3 Das Fahrzeug des Auftraggebers ist während der Überführung über die Betriebshaftpflichtversicherung des Anbieters versichert. Sie beginnt mit der Abholung und endet mit der Übergabe.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen oder Regelungen dieser AGB unwirksam oder lückenhaft sein, so werden die anderen hiervon nicht berührt.
An die Stelle der unwirksamen oder lückenhaften Bestimmung oder Regelung soll eine Regelung treten, so wie es beide Parteien bei Auftragserteilung beabsichtigt haben oder diese den gesetzlichen Bestimmungen am nächsten kommt. Änderungen sind vorbehalten.
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit.
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Hauptsitz des Auftragnehmers, Euskirchen. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Euskirchen, 07/2023
Ihre Fahrzeuge sind bei uns bestens geschützt! Gemeinsam mit unserem Partner AXA garantieren wir eine umfassende Versicherung während des Aufenthalts. Unser Gelände ist komplett eingezäunt, rund um die Uhr kameraüberwacht und mit einer modernen Alarmanlage sind unsere Hallen gesichert. Vertrauen Sie auf unsere Sicherheit – für Ihr gutes Gefühl!
Durch unsere Zertifizierung garantieren wir Ihnen, dass alle Verfahren und Produkte, die wir verwenden, strengen Qualitätsanforderungen genügen. Vertrauen Sie einem Fachbetrieb, der Wert auf höchste Handwerkskunst legt und Ihnen eine professionelle Keramikversiegelung bietet, die den Lack Ihres Fahrzeugs nachhaltig schützt und die Lebensdauer verlängert.
Als Fachbetrieb für Keramikversiegelung und Fahrzeugpflege bieten wir Ihnen eine breite Palette an Dienstleistungen, um die Schönheit und den Wert Ihres Fahrzeugs zu bewahren.
Profitieren Sie von unserem Netzwerk an Partnerbetrieben – wir bieten Ihnen einen rundum erstklassigen Service, damit Ihr Fahrzeug in besten Händen ist.
Zitat Walter Röhrl Legende im Rallye-Sport:
„Man kann ein Auto nicht wie ein menschliches Wesen behandeln.
Ein Auto braucht Liebe!“
Professionelle Fahrzeugpflege in NRW – Ihr Partner für Autos,
Camper und Wohnmobile in Euskirchen und Mechernich
Willkommen bei HEY'S CAR CARE, Ihrem anerkannten Experten für hochwertige Keramikversiegelungen und umfassende Fahrzeugpflege in Nordrhein-Westfalen. Unser Betrieb ist strategisch in Euskirchen, nahe Mechernich, gelegen – ideal für Kunden aus den umliegenden Städten wie Bonn, Köln, Aachen, und Bad Honnef. Wir sorgen dafür, dass Ihr Fahrzeug, sei es ein Auto, Camper oder Wohnmobil, bestens geschützt und zum Strahlen gebracht wird.
Warum Keramikversiegelung?
Unsere professionelle Keramikversiegelung bietet eine erstklassige Schutzschicht für den Lack Ihres Fahrzeugs. Diese innovative Lösung schützt vor Kratzern, UV-Strahlen und schädlichen Umwelteinflüssen. Genießen Sie einen langanhaltenden Glanzeffekt und eine vereinfachte Pflege – Ihr Fahrzeug wird es Ihnen danken!
Die Vorteile einer Keramikversiegelung:
Unsere weiteren Dienstleistungen:
Neben der Keramikversiegelung bieten wir eine Vielzahl von hochqualitativen Dienstleistungen an, um die Schönheit und den Wert Ihres Fahrzeugs zu bewahren:
Nutzen Sie die Gelegenheit, all diese Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen und Ihr Fahrzeug optimal zu schützen!
HEY'S CAR CARE bietet Ihnen maßgeschneiderte Lösungen und ein engagiertes Team, das für höchste Qualität sorgt.
Sparen Sie Zeit und Geld!
Vereinbaren Sie noch heute einen Termin und profitieren Sie von unseren attraktiven Angeboten.
Machen Sie den ersten Schritt zu einem perfekt geschützten Auto, Camper oder Wohnmobil – egal, ob Sie aus Euskirchen,
Mechernich oder einer der angrenzenden Städte wie Köln, Bonn, Düren oder Aachen kommen!
Super sympathische Eigentümer, die ihr Handwerk verstehen und eine TOP Arbeit abgeliefert haben.
Ich bin restlos vom Können überzeugt und war nicht zum letzten Mal mit meinem Fahrzeug dort!
Schnell einen Termin für eine Wohnmobil Aufbereitung bekommen. Wir sind sehr zufrieden mit dem Ergebnis. Wärmste Weiterempfehlung!
Haben schon mit vielen Aufbereitungen zusammen gearbeitet, doch dieses kleine Familienunternehmen ist der Hammer.
Hier wird man sehr gut beraten, haben unsere Fahrzeuge keramisch versiegeln lassen. Eine top Beratung auch eine Pflegeanleitung wurde uns mitgegeben. Noch dazu gibt es eine Garantie auf die Versiegelung.
Sehr zu empfehlen!
HCC reagierte trotz meiner Last-Minute-Buchung sehr schnell und zuvorkommend. Das Team hat an meinem Wohnmobil großartige Arbeit geleistet und alles gereinigt, aufbereitet, mit Keramik versiegelt und dafür gesorgt, dass wir damit zufrieden waren. Sehr bequemer Service!
Sehr schneller und effizienter Kontakt nach erster Anfrage. Das Team war sehr höflich, freundlich und hat einen tollen Job mit meinem Wohnmobil gemacht. Komplette Aufbereitung mit anschließender komplett Keramik Versiegelung. Wunderbar!
Super Arbeit, Auto sieht aus wie neu und ist perfekt versiegelt.
5 Sterne sind zu wenig!!!
Wir sind mehr als begeistert und zufrieden von der ersten Termin vereinbarungen bis hin zur Fahrzeugabholung nach Fertigstellung.
Ein super Service unser Auto sah aus wie Fabrikneu und an dem Ergebnis dürfen wir uns heute noch erfreuen, wenn wir die Haustür öffnen.
Habe meinen MB CLS 500 zur Handaußenwäsche und zur Innenaufbereitung inklusive Ledersitzreinigung abgegeben. Mega Service und super liebe und kompetente Menschen. Bin rundum zufrieden! Bis zum nächsten Mal!
Super Ergebnis. Von außen wie von innen.
Der Preis wurde vorab besprochen, festgelegt und komplett eingehalten.
Sehr sauberes und aufgeräumtes Umfeld. Daher ein professioneller Gesamteindruck.
Habe meinen Neuwagen sofort vom Händler dort hingebracht zur Keramikversiegelung habe das volle Programm genommen, alles super. Eine Pflegeanleitung wurde mir zusammen mit einem Keramikpass zum Fahrzeug übergegeben und ich kann jederzeit bei Fragen mich an Sie wenden, top Unternehmen.
Ich hätte dieses Ergebnis nicht erwartet. Erwartet hatte ich schon hohe Qualität, doch was ich als Ergebnis erhielt, hat mir echt die Sprache verschlagen. Mein Fahrzeug, ein SLK 350 der Baureihe R171 in Obsidianschwarz sieht nach der Behandlung innen wie außen fast wie ein Neuwagen aus. Vor der Behandlung war nicht einmal erkennbar, dass es sich bei dem Lack und eine Brilliantmetallic Lackierung handelte. Ich kann nur sagen - grandiose Leistung und unglaubliche Fachkompetenz des Ehepaares Hey. Jederzeit wieder!
Es ist schwierig, eine Fahrzeugaufbereitung zu finden, der wirklich gute Arbeit an meinem Porsche GT 3 RS leistet, aber HCC haben mit ihrer Arbeit alles getan. Die Liebe zum Detail übertrifft meine Erwartungen. Sie haben mein Auto mit einer Keramikversiegelung komplett, makellos und strahlend glämzend aufbereitet. Mein GT 3 sieht so gut aus wie an dem Tag, als ich es gekauft habe! Ich kann Hey’s Car Care nicht genug empfehlen!
Wir arbeiten nur mit festen Terminen
innerhalb der Öffnungszeiten.
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin mit uns.
Rufen Sie uns gerne an!
HCC | HEY'S CAR CARE
Ziegelfeld 5
53894 Mechernich - Obergartzem
® 2024 HCC | HEY´S CAR CARE